nach ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3
KOR-Schein-Inhaber die den Qualifikationsnachweis „Kolonnenführer“ nach ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3 erworben haben, sowie alle interessierten Personen, die mit dem Korrosionsschutz befasst sind und sich über die gültigen Normen und Regelwerke informieren möchten.
Die ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3 ist Bestandteil des nationalen Regelwerkes der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt, die die Richtlinien für den Korrosionsschutz an Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen nach DIN 1076 festlegt. Die ZTV-ING 4-3 fordert zukünftig (Entwurf: 03-2021) in einem Abstand von maximal 5 Jahren den Nachweis einer nach Richtlinien vom Ausbildungsbeirat im Bundesverband für Korrosionsschutz durchgeführten Nachschulung für Personal mit dem Abschluss als Kolonnenführer. Die Schulungen entsprechen den vom Ausbildungsbeirat vorgegebenen Richtlinien und beinhalten folgende Schwerpunkte:
- Regelungen der DIN EN ISO 12944 in der neuen Ausgabe von 2018 bzw. 2020 - Inhalte der ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Regelungen der z. Z. gültigen Fassung von 2013-12 und Änderungen nach Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung von 2021-03 - Anforderungen an den Korrosionsschutz in der DIN EN 1090 - Technische Liefervorschrift und Technische Prüfvorschriften TL/TP-KOR für den Korrosionsschutz von Stahlbauten und - Richtlinie für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten RI-ERH-KOR - Grundlagen der Oberflächenvorbereitung und Oberflächenvorbereitungsgrade für Stahlbauteile nach der DIN EN ISO 8501 bis 8504 - Korrosionsschutz von Schraubenverbindungen - Korrosionsschutz durch Feuerverzinken, Anforderungen der DASt-Richtlinie 022 - Qualitätsprüfung und Protokollierung - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Ausgabe 2019)
Firmenschulungen sind möglich und werden auf Anfrage angeboten.
Anmeldung, Lehrgangsverwaltung
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