Teilnahmebedingungen für Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung an der SLV Halle GmbH

1. Voraussetzung für die Teilnahme

Lehrgangs-/Prüfungsteilnehmer kann sein, wer die in den DVS-IIW/EWF-Richtlinien bzw. ISO 9712 vorgeschriebenen Voraussetzungen, sofern diese festgelegt sind, erfüllt.

2. Anmeldung

Anmeldungen zu Lehrgängen/Prüfungen bedürfen der Schriftform. Terminwünsche werden, wenn möglich, berücksichtigt, gelten aber erst nach Abschluss des Lehrgangs-/Prüfungsvertrages. Der Teilnehmer erhält vor der Anmeldung in einem Beratungsgespräch  ausführliche Informationen zu den Lehrgangsinhalten und – zielen sowie zum Lehrgangsablauf.

3.   Gebühren und Zahlung

3.1. Für die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt das zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns in Kraft befindliche Gebührenverzeichnis der SLV Halle GmbH.

3.2. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis Lehrgangsbeginn zu entrichten. Es bestehen die Möglichkeiten einer Banküberweisung oder einer Barzahlung in der SLV Halle GmbH vor dem Lehrgangs-/Prüfungsbeginn.Bei Lehrgangsantritt ist vom Lehrgangsteilnehmer ein Nachweis über die Bezahlung der Gebühren vorzulegen. Sollte bis zum Prüfungstermin kein Zahlungseingang  registriert sein, wird der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen.

3.3. Für die unter 1. des Vertrages genannten variablen Leistungen erfolgt die Rechnungslegung nach Abschluss des variablen Ausbildungszeitraumes auf der Basis der tatsächlich in Anspruch genommenen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum.

3.4. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Lehrgangs-/Prüfungsbeginn wird ein Kostenbeitrag von 30,00 € erhoben.
Bei Abmeldung innerhalb von einer Woche vor Lehrgangs-/Prüfungsbeginn werden Bearbeitungs- und Vorbereitungsgebühren in Höhe von 50% der Lehrgangs- bzw. Prüfungsgebühr (mindestens 100,00 € bis maximal 200,00 € berechnet).
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Der Teilnehmer ist berechtigt, ohne zusätzliche Kosten, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Bei Nichtantritt bzw. Unterbrechung oder Abbruch der Teilnahme an einer Veranstaltung entbinden nicht von der Zahlung der Veranstaltungspreise.
Bei Sonderschulungen werden für angefangene Schulungstage die vollen Tagessätze und für Prüfungen die vollen Prüfungssätze erhoben. Meldet sich der Teilnehmer zu mehreren aufeinanderfolgenden Lehrgängen verbindlich an, so sind im Falle der unverschuldeten Teilnahmeverhinderung (z. B. durch Krankheit oder Unfall – Nachweis erforderlich) die Lehrgangspreise für bereits begonnene Lehrgänge oder Lehrgangsteile vollständig zu entrichten (minimal sind die Sätze für 80 Unterrichtseinheiten / 75 Stunden zu entrichten). Dem Teilnehmer bleibt auch hier der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

3.5. Für Lehrgangsteilnehmer, die über die Agentur für Arbeit gefördert werden, erfolgt die Zahlung von der Agentur für Arbeit direkt an den Maßnahmeträger. Alle Zahlungen sind damit abgegolten.
Für Lehrgangsteilnehmer, gelten nachfolgende Rücktritts- und Kündigungsbedingungen:

  • Bei Förderung nach dem SGB III ist ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme ohne jegliche Fristen undKosten möglich.
  • Bei Nichtförderung nach dem SGB III ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

Die Lehrgangsgebühren schließen bei einer Förderung über die Agentur für Arbeit die Arbeitskleidung, die Lehrmittel und die Prüfungsgebühren ein.

4. Lehrgangsordnung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Lehrgangsordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Auch hat er die Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Prüfungskommission zu befolgen. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Teilnehmer ohne Befreiung von der Gebührenpflicht von der weiteren Teilnahme an Lehrgang und Prüfung ausgeschlossen werden. Für schuldhafte Beschädigung an Räumen, Anlagen und Geräten sowie Verlust von SLV- Eigentum ist der Teilnehmer schadenersatzpflichtig.

5. Ausfall von Lehrstunden

Wird die Ausbildungsstätte durch Ereignisse, die sie nicht beeinflussen kann, an der Abhaltung von Lehrstunden gehindert, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung.

6. Ausfall von Lehrgängen

Bei Ausfall von angekündigten Lehrgängen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger wichtiger Gründe ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der Teilnehmer ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.

7. Urheberrecht

Die von der SLV Halle GmbH zur Verfügung gestellten schriftlichen Lehrgangsunterlagen dürfen aufgrund des Urheberrechts nur zur persönlichen Verwertung verwendet werden.

8. Personenbezogene Daten

werden nur in dem für die Lehrgangsdurchführung erforderlichen Umfang erhoben und in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert.

9. Freigabe von Informationen

Handelt es sich bei dem Lehrgangsteilnehmer nicht gleichzeitig um den Vertragspartner der SLV Halle GmbH, so stimmt dieser mit seiner Unterschrift zu, dass die mit bestandener Prüfung erworbenen Qualifizierungs-/Zertifizierungsdokumente in Kopie dem Auftraggeber ausgehändigt werden.

10. Zertifizierung

Teilnehmer, die zertifiziert werden, sind verpflichtet, Beanstandungen, die innerhalb des Anwendungsbereiches Ihres Zertifikates gegen sie erhoben werden, aufzunehmen und bei der Neubeantragung eines Zertifikates dem Zertifizierer mitzuteilen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist der Ort, an der die Ausbildungsstätte ihre Leistungen erbringt. Danach bestimmt sich auch der Gerichtsstand.