Unternehmen die Schweißarbeiten in der Neufertigung, einschließlich des Fertigungsschweißens, oder in der Instandsetzung ausführen, müssen ihre Eignung nach DIN EN 15085-2 nachgewiesen haben. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn von einer Hersteller-Zertifizierungsstelle das Zertifikat erteilt wurde.Eine Zertifizierung nach ISO 3834-2 oder-3 ersetzt nicht die Zertifizierung nach DIN EN 15085-2!Zur Erteilung eines Zertifikates stellt der Hersteller für seinen Schweißbetrieb einen Antrag an eine Hersteller-Zertifizierungsstelle.Schwerpunkte des Nachweisverfahrens sind die Teile 2 bis 5 der DIN EN 15085 (personelle Anforderungen, Verfahrensprüfungen, Schweißerprüfungen, Konstruktionsanforderungen, Ausführungsregeln, Werkstoffe, Schweißnahtgüteklassen, Planungsunterlagen).Die Zertifizierung der Hersteller nach DIN EN 15085-2 erfolgt durch unseren Kooperationspartner DVS ZERT GmbH auf Grundlage der Akkreditierung.
Die Ansprechpartner der SLV Halle GmbH sind weiterhin für Sie verfügbar und werden nach dem Grundsatz der Unabhängigkeit im Auftrag der DVS ZERT GmbH tätig.
Anliegend finden Sie die Antragsunterlagen für die Zertifizierung nach DIN EN 15085-2 der DVS ZERT GmbH.
Download Antragsformulare
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