13. August 2026 Autor: Amadeus Aurin
Das handgeführte Laserstrahlschweißen befindet sich seit 2021 auf dem Vormarsch in die Industrie. Vielfache Präsenzen auf privaten und gewerblichen sozialen Netzwerken wecken die Neugier und führen allmählich zur Trivialisierung der Lasertechnik im eher handwerklich geprägten Umfeld. Leider befinden sich viele schwarze Schafe unter den Inverkehrbringern.
Die sozialen Netzwerke versprechen ein schnelles hochqualitatives Schweißen dünnerer Bleche ohne viel Vorbereitung, Übung oder vertiefte Kenntnisse. Sie locken Heimwerker und Hobbyschrauber mit niedrigen Preisen an. Dabei ist der Verkauf von Lasern der Klasse 4 in der EU nur an gewerbliche Betreiber gestattet.
Handelt es sich in den Videos um eine Verharmlosung der Gefährdungen oder pure Unwissenheit? Die Versprechungen zur Anwendung sollen blenden, aber der Schutz der Bediener bleibt auf der Strecke. Selbst europäische Fachmessen zeigen teils unsichere technische Geräte, fehlende Schutzmaßnahmen und einen gefährlichen Umgang mit Laserstrahlung.
Damit sich Unternehmen in puncto Arbeitsschutz beim handgeführten Laserstrahlschweißen richtig aufstellen, müssen sie einen Laserschutzbeauftragten schriftlich benennen. Seine Aufgaben sowie die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen (T-O-P) Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit der Laserklassen 3R, 3B und 4 sind in §5 OStrV und den TROS Laserstrahlung geregelt. Ziel ist es, Beschäftigte wirksam vor Augenschäden und anderen Gefährdungen durch Laserstrahlung zu schützen.
Bevor sich Unternehmen also ein handgeführtes Laserstrahlschweißsystem zuführen. Sollten Sie sich vorher über die gesetzlichen Vorgaben informieren und eine geeignete Fachkraft ausbilden lassen. Derartige Beratungen und Lehrgänge bietet die SLV Halle GmbH an mehreren festen Terminen im Jahr oder als Individualschulungen an.
nach OStrV/TROS
Details
nach Richtlinie DVS 1119
Tagung Mobile Laserbearbeitung inkl. Laserhandschweißen
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