18. Juli 2022
Die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH hat in einem eintägigen Seminar über neue Forderungen bei der Herstellung und Prüfung von Stahl- und Metallbaukonstruktionen informiert. Dabei wurde auf den Abschnitt 7.6.2 in der EN 1090-2 eingegangen. In diesem wird gefordert, dass bei ermüdungsbeanspruchten Konstruktionen der in der Tragwerksplanung bei den statischen Nachweisen verwendete Kerbfall anzugeben ist. Es wurde dargestellt, welche technischen Konsequenzen sich daraus für die Tragwerksplanung und Konstruktion einerseits sowie für die Herstellung, Prüfung bzw. Bauüberwachung andererseits ergeben.
Weil sich aufgrund dieser Forderung für alle am Bauprodukt Beteiligten ebenfalls Konsequenzen hinsichtlich der Produkthaftung ergeben, wurde zur Sensibilisierung der Seminarteilnehmer ausführlich auf die Hintergründe dieser Forderung eingegangen.
In den parallel geführten Diskussionen wurde deutlich, dass die Kerbfallbenennung zurzeit noch weitestgehend ignoriert wird. Dies hängt damit zusammen, dass diese Neuregelung den Tragwerksplanern weitestgehend unbekannt ist, da sie nur im Regelwerk der Herstellung zu finden ist. Die Hersteller wiederum sind eher zurückhaltend, wenn es heißt, sich die erforderlichen Angaben für eine qualitätsgerechte Fertigung aus einem Regelwerk zur Bemessung zu entnehmen. Zum Abbau dieser Vorbehalte wurden mit den beigestellten Seminarunterlagen umfangreiche Arbeitshilfen für Konstrukteure, Schweißaufsichtspersonen und Verantwortliche für die werkseigene Produktionskontrolle sowie für Prüfer der zerstörungsfreien Prüfung als auch Bauüberwacher übergeben.
In diesem Jahr wird das Seminar noch einmal am 07.12.2022 angeboten. Für das kommende Jahr sind der 16.07.2023 und der 06.12.2023 vorgesehen.
Normative Grundlagen - Nachweise zur Vermeidung von Verformungsbrüchen
Nachweise zur Vermeidung von Spröd- und Terassenbrüchen, Bemessung von Anschlüssen, Qualitätskriterien in der Fertigung
Nachweise zur Vermeidung von Ermüdungsbrüchen - Zusätzliche Prüfmerkmale für die Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) - Kerbfallangaben
Korrosionsschutz- und prüfgerechte Gestaltung, Mindestangaben auf Fertigungszeichnungen
Kerbfallangaben
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