Korrosionsschutz im Stahlbau unter Berücksichtigung der DASt-Richtlinie 022

Teilnehmer

Fachpersonal aus den Bereichen Korrosionsschutz-, Bau- und Projektplanung, Arbeitsvorbereitung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung, Personen mit KOR-Schein (Kolonnenführer) sowie alle am Korrosionsschutz interessierten.


Inhalte

Korrosion verursacht, trotz modernster Werkstoffe und hochentwickelter Fertigungs- und Verarbeitungsverfahren immer wieder große Schäden in allen Zweigen der Wirtschaft. Den Korrosionsschutzmaßnahmen kommt damit besonders im chemischen Apparate- und Anlagenbau, im Rohrleitung-, Maschinen-, Stahl- und Brückenbau, aber auch im Bereich der Fahrzeugindustrie und der Energiewirtschaft große Bedeutung zu. Auch im Stahlbau ist die Korrosion in Atmosphäre, Wasser oder Erdreich ein dauerhaftes Problem. Um die Stahlbauteile vor den korrosiven Belastungen zu schützen, werden die Stahloberflächen mit organischen Beschichtungsstoffen beschichtet oder es werden metallische Überzüge aufgebracht. Das Feuerverzinken hat sich als Korrosionsschutzmaßnahme als effizientes, kostengünstiges Verfahren etabliert, mit dem ein sehr langlebiger Schutz erreicht werden kann.
Nach schwerwiegenden Schadensfällen an feuerverzinkten Stahlbaukonstruktionen wurde 2009 die DASt-Richtlinie 022 erarbeitet und eingeführt. Damit verfügt Deutschland über ein verbindliches technisches Regelwerk, das im bauaufsichtlich geregelten Bereich für das Feuerverzinken von Ausschreibern, Planern, Konstrukteuren und Fertigungsbetrieben verbindlich anzuwenden ist. In den zurückliegende Jahren hat sich die DASt-Richtlinie 022 zu einem bewähren Regelwerk zur Qualitätssicherung von sicherheitsrelevanten tragenden feuerverzinkten Bauprodukten entwickelt. Im Juni 2016 wurde vom Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt) eine überarbeitet Fassung der DASt-Richtlinie 022 veröffentlicht.
Die DASt-Richtlinie 022 gilt für alle tragenden, vorgefertigten Stahlbauteile, die entsprechend DIN EN 1090 und DIN EN 1993 bemessen und gefertigt werden. Dazu gehören die s. g. „schweren“ Stahlkonstruktionen aber auch leichtere Konstruktionen wie Treppen, Geländer oder kleinere Metallbauartikel (z. B. Absturzsicherungen). Darüber hinaus muss sie angewendet werden, wenn in anderen Regelwerken darauf verwiesen wird, wie es z. B. in der ZTV-ING erfolgt. In der überarbeiteten Fassung vom Juni 2016 wird der Gültigkeitsbereich auf verzinkte Bauteile erweitert, die auf Ermüdung beansprucht werden.
Die neue Richtlinie beinhaltet zahlreiche Änderungen, aber auch Vereinfachungen. Das angebotene Seminar informiert über die Inhalte und das Arbeiten mit den neuen Regeln. So wird u. a. auch vertieft auf die Normen DIN EN ISO 1461 und DIN EN ISO 14713 Teil 1 und 2 eingegangen. Der Teil 2 ist im Mai 2020 neu erschienen!


Hinweis

Firmenschulungen sind möglich und werden auf Anfrage angeboten.



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14.06.2024 Halle (Saale) 400 €
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