Richtlinie DVS 3607 gemäß DIN EN ISO/ASTM 52935
Die Qualifizierung von Aufsichtspersonen spielt in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle, um Qualität, Sicherheit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Angelehnt an die Anforderungen gemäß DIN EN ISO 3834-1 der klassischen Schweißtechnik wird auch für die metallische additive Fertigung die Qualifizierung einer Schweißaufsicht empfohlen. So können Unternehmen ihr erfahrenes Fachpersonal für die besonderen Anforderungen der metallischen additiven Fertigung sensibilisieren.
Im Lehrgang werden folgende Fertigungsprozesse behandelt:
Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.
Führungspersonen, Entscheidungsträger, Schweißaufsichtspersonen, Entwicklungsingenieure, Fertigungsleiter und -planer
Die Teilnehmer müssen eine schweißtechnische Ausbildung zum Internationalen Schweißfachingenieur (SFI / IWE) nach DVS-IIW 1170 nachweisen. Alternativ muss mindestens ein staatlich anerkannter technischer Bachelor-Abschluss auf Hochschulniveau mit einer Mindeststudienzeit von 3 Jahren (z.B. B.Eng. oder B.Sc.) und 18 Monate Berufserfahrung in der additiven Fertigung per Arbeitsgeberbescheinigung vorliegen.
Fachbereichsleiter Additive Fertigung
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