Fördermöglichkeiten

Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre Mitarbeitenden gezielt für die Anforderungen der zukünftigen Arbeitswelt weiterzubilden. Unternehmen können für geförderte Qualifizierungen Zuschüsse zu Lehrgangskosten sowie teilweise Übernahme von Lohnkosten durch die Agentur für Arbeit erhalten. Gefördert werden insbesondere Weiterbildungen, die Beschäftigte für neue Tätigkeitsfelder qualifizieren oder sie in ihrer aktuellen Position zukunftssicher aufstellen. Arbeitgeber profitieren doppelt: Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens durch aktuelles Fachwissen und binden gleichzeitig ihre Mitarbeitenden langfristig. So wird Weiterbildung zu einem strategischen Instrument der Personalentwicklung.

  • Übernahme Lehrgangskosten bis zu 100%
  • Übernahme Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%

Wer wird gefördert?

Alle Beschäftigten unabhängig von der Qualifikation oder der Unternehmensgröße, die berufliche Tätigkeiten ausüben und die z. B. eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Was wird gefördert?

Lehrgänge mit einer Mindestdauer von 160 Unterrichtseinheiten, die der Anpassungsqualifizierung von Mitarbeitern dienen. Dies schließt unter anderem Lehrgänge, Prüfungen, Seminare und Zertifikate für Ingenieure, Techniker, Meister, Schweißer, Werkstoffprüfer und Facharbeiter ein. Zudem wird die abschlussorientierte Weiterbildung unterstützt, darunter beispielsweise Teil qualifizierungen und Umschulungen, vor allem für ungelernte oder geringqualifizierte Mitarbeiter.

Wie wird gefördert?

Bis zu 100 % der Lehrgangskosten, je nach Unternehmensgröße, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kosten für die Betreuung von Kindern. Bis zu 100 % Arbeitsentgeltzuschuss bei abschlussorientierter Weiterbildung, bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss bei Anpassungsqualifizierung.